Arbeitsdienste: Wer in den Vereinsgewässern fischt, ist zu 2 Arbeitsdiensten im Jahr verpflichtet. Nicht geleisteter Dienst wird mit 300,00 € berechnet. An den Arbeitsdiensttagen ist die Fischerei an allen Gewässern gesperrt. Jahreserlaubnisschein mitbringen zwecks Stempel.